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Marius Tollenaere und Vincent Sprenger Basler Forum Technik & Gesellschaft, Agency Bats Résümee
des Beitrages von Dr. med. Thomas Heinemann
In
Hinsicht auf immer mehr wachsende technische Möglichkeiten im
Bereiche der Stammzellentechnologie befürwortet Dr. Thomas Heinemann
die gesetzten Ziele der therapeutischen Klonierung, lehnt jedoch eine
reproduktive Verwendung ab und gibt zu bedenken, dass weder die Schädigung
eines Menschen (bzw. Embryos) noch die Schaffung eines solchen ethisch
vertretbar sind. Obgleich die Gewinnung von Stammzellen im Allgemeinen
durchaus mit den ethischen Regeln zu vereinbaren seien, täten sich
vor allem bei der Benutzung von abgetriebenen Föten neue Bedenken
auf. „Bei der Verwendung menschlicher Embryonen zur Gewinnung von
embryonalen Stammzellen stellt sich die Frage, ob eine Nutzung von im
Rahmen einer IVF- Behandlung erzeugter, dem Tode geweihter Embryonen
zu besonders hochrangigen Zielen im Ausnahmefall erlaubt sein kann.“¹
Betreffend dieser Problematik sieht der Autor durchaus diese Möglichkeit,
will sich jedoch nicht endgültig festlegen, ob eine solche Anwendung
vertretbar ist. Dies müsse jedoch unbedingt unabhängig davon entschieden werden, ob die spezielle Züchtung von Embryonen zu Forschungszwecken erlaubt sein darf. Als
Manko sieht Heinemann, dass den derzeitigen technischen Möglichkeiten
nach eine als pluripotent identifizierte in Kultur vermehrte
Stammzelle theoretisch auch totipotent sein kann. Dies wiederum ermögliche
die Züchtung eines Menschen, was ethisch auszuschließen ist. Eine
genaue ethische Anweisung könne demnach erst erfolgen, wenn die
Wissenschaft dazu in der Lage sei, das Entwicklungspotential genau und
zuverlässig zu differenzieren. In
jedem Falle, so Heinemann, sei die sich abzeichnende Alternative
beispielsweise der Gewinnung von gewebsspezifischen Stammzellen
ethisch unbedenklicher, da eine Instrumentalisierung eines Menschen
oder Embryos ausgeschlossen sei. Heinemanns
Abwägen von der technischen Möglichkeit des therapeuthischen Klonens
sowie der positiven gegen die negativen möglichen Folgen daraus
nehmen Anlehnung an das Prinzip der schiefen Ebene, wobei er zu dem
Schluss kommt, dass letztere ausgeschlossen werden müssen. Die
Gefahr der negativen Folge sieht er in der Tatsache, dass bei der
Benutzung von Embryonen der kategorische Imperativ von Kant missachtet
würde, da er bei Forschungszwecken
nicht zu seinem Selbstzweck eingesetzt, sondern für Vorteile anderer
geopfert wird. Hingegen weist Heinemann in seinen kritischen Fragen, ob bereits dem Tode geweihte Embryonen dazu verwendet werden dürfen, in erster Linie auf utilitaristische Ansätze hin. Marius Tollenaere, Vincent Sprenger |