- Schriftliche
Arbeit im Seminarfach (Jgst. 12)
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- Entwicklung,
Gegenwart und Zukunft
- gentechnisch
veränderter Lebensmittel
- Inhalt
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- 1.
Einleitung
- 2.
Biologische Grundlagen
- 3.
Gentechnik im Supermarkt. Was essen wir?
- 4.
Vorteile und Risiken gentechnisch veränderter Organismen (GVO)
- 5.
Folgen für die Welternährung durch Gentechnik
- 6.
Europäisches Recht
- 7.
Allgemeine Haltung gegenüber gentechnisch veränderter Lebensmittel
und die Einstellung der Konzerne
- 8.
Schluss
- Quellenangaben
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- 1.
Einleitung
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- Seit
jeher ist der Mensch darum bemüht seine Handlungen ständig zu
verbessern.
- So
ist es auch beim Anbau und der Herstellung von Lebensmitteln. Das
Ziel war und ist es, diese zu verbessern, haltbarer zu machen und
nicht zuletzt auch schmackhafter. So wurde 3000 v.Chr. das erste
Brot gegoren, und im Jahre 0 das erste Bier produziert. Es fanden
mit der Zeit immer mehr Entwicklungen statt. Doch noch nie geschahen
diese so schnell aufeinander folgend wie im 19. Jahrhundert.
Besonders schnell sind die Entwicklungen im Bereich der
Gentechnologie. Schon zwei Jahre nachdem Forscher entdeckten, wie es
möglich ist Abschnitte der DNA von einem Organismus in einen
anderen zu bringen, wurde diese Entdeckung 1982 zur kommerziellen
Produktion von Insulin genutzt, und schon ein Jahr später war die
erste transgene Pflanze da: eine gegen ein Antibiotikum resistente
Tabakpflanze.
- Doch
gerade diese rasante Entwicklung ist es, die uns Angst macht vor den
möglichen negativen Auswirkungen, die sie mit sich bringen könnte.
- In
meiner Seminararbeit möchte ich mich mit den Vorteilen und den
Risiken beschäftigen, die gentechnisch veränderte Nutzpflanzen,
und damit auch Lebensmittel mit sich bringen können. Zuerst möchte
ich kurz auf die Möglichkeiten
eingehen, wie man speziell Pflanzen gentechnisch verändern kann.
Ich möchte versuchen, möglichst viele Aspekte zu beleuchten, die
Sicht der Verbraucher, die der großen Chemie und Agro-Konzerne,
sowie die derer, die dazwischen stehen (z.B. Landwirte).
- Außerdem
möchte zeigen, wo wir heute stehen, wo wir gentechnisch veränderte
Nahrungsmittel zu uns nehmen, wie häufig sie vorkommen und wie wir
sie erkennen können. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf
die gesetzlichen Verordnungen und Auflagen eingehen und diese
kritisch betrachten.
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- 2.
Biologische Grundlagen
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- Jedes Lebewesen hat bestimmte, typische
Eigenschaften, sowohl phänotypisch (äußerlich), als auch
genotypisch (auf die Gene bezogen).Diese Eigenschaften zeichnen das
Lebewesen aus. So ist z.B. bei Pflanzen ein deutlicher Unterschied
zwischen einer Tanne und einer Tulpe erkennbar. Dies liegt daran,
dass diese beiden Pflanzen verschiedenen Arten angehören.
Definitionsgemäß gehören diejenigen Lebewesen zu einer Art, die
sich untereinander vermehren können.
- Es ist Lebewesen also nicht möglich sich über
Artgrenzen hinweg zu vermehren.
- Die Gentechnik aber ermöglicht es dem
Menschen, Veränderungen und daraus resultierend auch Vermehrung über
Artgrenzen hinweg möglich zu machen.
- Dies
erfolgt über die DNA, die die gesamte Erbinformation eines
Lebewesens enthält. Das Ziel ist es, bestimmte Eigenschaften eines
Organismus A auf einen Organismus B zu übertragen und diesen
dadurch gezielt zu verändern. Für diesen „Gentransfer“ gibt es
vier Verfahren die aktuell angewandt werden, sowie eines welches
noch nicht ausführlich genug erforscht wurde, welches aber in
Zukunft stark an Bedeutung gewinnen wird.
- Auf
diese Verfahren möchte ich jeweils kurz eingehen:
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- 2.1
Übertragung durch Plasmide
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- Das Agrobakterium tumefaciens enthält ein
Plasmid (Ti-Plasmid) welches in Pflanzen einen Tumor erzeugt. Während
der Infektion kann ein Teil der Plasmid-DNA auf die Pflanzenzelle übertragen
werden. An dieses Plasmid kann man nun an ein Fremdgen koppeln. Das
Plasmid mit dem Fremdgen wird in einen Protoplasten (junge
Pflanzenzelle) injiziert und auf einen sterilen Nährboden gebracht.
Dort wird es zu einem Zellhäufchen (Kallus) weiter gezüchtet,
woraus DNA eine neue Pflanze mit neuen Eigenschaften gezogen werden
kann. Die Übertragung und ein stabiler Einbau in die Zelle erfolgt
allerdings zufällig, es sind also viele Übertragungsversuche
notwendig, um die neue Eigenschaft zu übertragen.
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- 2.2
Übertragung durch Viren
-
- Einige Viren können zur Übertragung von Genen
auf andere Organismen genutzt werden. Dazu müssen sie so
manipuliert werden, dass sie nicht mehr den Organismus der Zelle
kontrollieren, den sie infiziert haben, und sich somit auch nicht
mehr vermehren können. Nun kann den Viren die gewünschte DNA
hinzugefügt werden. Bei einer Infektion wird die Viren DNA in die
Zelle übertragen. Eine stabile Aufnahme erfolgt allerdings auch
hier nicht in allen Zellen.
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- 2.3
Die Übertragung per Gen- Kanone
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- Diese Methode wurde für Pflanzen entwickelt,
bei denen eine Übertragung mit Viren oder Plasmiden als „Gentaxis“
nicht möglich ist.
- Die DNA wird an winzigen Goldkügelchen
„befestigt“ und mit einer Minikanone in die Pflanzenzelle
geschossen. Die an dem Kügelchen haftende DNA wird auch bei diesem
Verfahren nicht zuverlässig von der Pflanzenzelle aufgenommen.
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- 2.4
Elektroporation
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- Bei diesem Verfahren wird die Pflanzenzelle in
ein Medium gegeben, in dem sich die DNA die aufgenommen werden soll,
befindet. Nun wird elektrischer Strom angelegt, der die Membran für
kurze Zeit durchlässig macht. Die DNA kann also eindringen. Doch
auch bei diesem Verfahren erfolgt die Aufnahme der fremden DNA
wieder nur zufällig.
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- 2.5
Springende Gene
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- Unter springenden Genen versteht man
DNA-Abschnitte, die innerhalb des DNA-Stranges ihre Position verändern
könne, oder sogar das DNA Molekül verlassen, sowie sich später
wieder integrieren können. Diese Form von Genen kommt in vielen
Organismen natürlich vor. Springende Gene lassen sich ebenfalls
isolieren und in vitro manipulieren. Man kann ihnen also auch neue
Gene hinzufügen. Wird das springende Gen nun wieder in die Zelle
„zurückgebracht“ , wird das neue Gen sicher mit aufgenommen.
Der Vorteil dieses Verfahrens liegt auf der Hand. Die
Wissenschaftler können sich sicher sein, dass das Gen eingebaut
wurde. Zudem wird bei den anderen vier Verfahren das Gen, wenn es
integriert wurde, an einer beliebigen Stelle eingebaut. Mit den
springenden Genen ist es aber in Zukunft möglich, die Gene gezielt
einzubauen.
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- 3.
Gentechnik im Supermarkt. Was essen wir?
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- Die gentechnische Veränderung von Pflanzen und
Mikroorganismen wird heute am häufigsten durchgeführt und ist auch
am weitesten entwickelt, dies zeigt die Tatsache, dass gentechnisch
veränderte Pflanzen großflächig angebaut werden, wie auch der
Einsatz von genetisch veränderten Mikroorganismen, die heutzutage
z.B. in der Herstellung von Vitamin B2 und B12 eine wichtige Rolle
spielen.
- Als
exemplarisches Beispiel möchte ich aber die Sojabohne verwenden.
Mit ihr begann in Europa der Einzug gentechnisch veränderter
Rohstoffe. Soja kommt ursprünglich aus Asien; die asiatischen Länder
spielen auf dem Weltmarkt jedoch keine Rolle, da sie Soja überwiegend
für den Eigenbedarf anbauen. Auch in unseren Breiten hat der
Sojaanbau aus klimatischen Gründen kaum Bedeutung. Die USA,
Brasilien und Argentinien liefern den Hauptanteil der weltweiten
Sojaernte. Sojabohnen sind roh für den Menschen ungenießbar. Sie
haben jedoch einen Ölanteil von 20%, und einen Eiweißanteil von
40%, außerdem sind sie reich an essentiellen Aminosäuren. Beide
Rohstoffe werden für die menschliche Ernährung genutzt, teilweise
aber auch zu Tierfutter verarbeitet.
- Eine
wichtige Rolle spielt das Lecithin, ein natürlicher Emulgator,
welcher aus Soja gewonnen wird. (Emulgatoren verbinden Stoffe, die
sich normalerweise nicht vermischen lassen, z.B. Wasser & Öl.
Sie sind bei der Lebensmittelherstellung als Zusatzstoffe unerlässlich
z.B. bei Margarine, Schokolade, Milchmischgetränke etc.) Aber auch
Sojamehl ist vor allem bei der Herstellung von Fertigprodukten sehr
wichtig, da es einen hohen Anteil an Antioxidianten (Stabilisatoren)
hat, die den Fettverderb verlangsamen und das Austreten von Füllungen
verhindern. Zudem ist Sojaprotein noch ein relevantes Produkt der
Sojabohne. Es wird für Fertigprodukte verwendet, aber auch für
Fleisch- und Wurstwaren, sowie für proteinreiche Nahrung für
Sportler, Kinder und Kranke.
- 1995/96
wurde in den USA die erste gentechnisch veränderte Sojabohne der
Firma Monsanto kommerziell genutzt. Diese Sojabohne ist resistent
gegen ein Herbizid (Unkrautvernichtungsmittel) der o.g. Firma. Diese
Bohne ist auch in der EU seit 1996 zugelassen, erlaubt ist jedoch
nur Import, Handel und Verarbeitung. Der Anbau ist bis auf weiteres
nicht zugelassen. Der
Anteil der in den USA angebauten, gentechnisch veränderten
Sojabohnen belief sich 1996 auf 1.5% ,1998 bereits auf 40%.
- Die
Tendenz ist steigend, da man mit dem Herbizid sämtliche Pflanzen
auf dem Feld abtötet, außer der resistenten Sojabohne.(s. Vorteile
& Risiken)
- Schätzungen
zufolge sind in etwa 20 000 bis 30 000 verschiedenen Nahrungsmitteln
Sojabestandteile in irgendeiner Form zu finden.
- Außerdem
weigern sich die Sojahersteller, die konventionellen Pflanzen
getrennt von den Veränderten zu lagern, zu transportieren und zu
verarbeiten.
- Wie
kann man nun noch erkennen, ob man genmanipulierte Nahrungsmittel
konsumiert?
- Es
gilt zwar seit September 1998 die Kennzeichnungspflicht für
Produkte, die gentechnisch veränderte Sojabohnen enthalten (s.
Rechtslage), das Kriterium ist aber die Nachweisbarkeit im Produkt.
Doch häufig ist dies nach der Verarbeitung der Bohne nicht mehr
nachweisbar, da z.B. bei der Ölgewinnung DNA und Proteine zerstört
werden. Lecithin aus gentechnisch veränderten Sojabohnen muss
generell nicht gekennzeichnet werden, da es zu Zusatzstoffen zählt,
die nach der Novel Food Verordnung
nicht gekennzeichnet werden müssen.
- Je
stärker ein Produkt also verarbeitet wurde, desto unklarer ist
woher es kommt.
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- Lebensmittel
die Sojaprodukte enthalten:
u.a. Speiseöl, Chips, Schokolade(als Emulgatoren oder pflanzl.
Fette),Fleischersatz z.B. Tofu, über Tierfutter in Milch u.
Fleisch.
-
- Weitere
Pflanzen die gentechnisch veränderbar sind:
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- Mais: Er kann ohne den Einsatz von Dünge-
und Unkrautvernichtungsmitteln nicht wachsen, da sich andere
Wildpflanzen durchsetzen würden. Der stärkste „Maisfeind“ ist
die Raupe des Maiszünslers, diese Schmetterlingsraupe befällt den
Mais und führt zu Halmbruch. Dies hat erhebliche Ernteschäden zur
Folge (bis zu 40%).Um dem entgegenzuwirken, setzt man ein natürliches
Toxin ein, welches aus dem Bodenbakterium Bacillus thuringiensis (Bt-Toxin)*
gewonnen wird. Dieses Gift wird schon seit Jahrzehnten verwendet und
ist eines der wenigen, das auch im ökologischen Landbau zugelassen
ist. Wissenschaftlern ist es gelungen, das Gen für dieses Gift in
Maispflanzen zu übertragen. D.h. die Maispflanzen können das Gift
nun selbst produzieren. Dieser sog. Bt-Mais wird auch in Deutschland
angebaut und hier vor allem durch die Firma Novartis vertrieben.
Andere manipulierte Maissorten spielen in Europa noch keine wichtige
Rolle, da sie noch nicht genug erforscht sind oder nicht zugelassen
wurden.
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- *Wurde auch in
Baumwolle eingebaut.
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- Lebensmittel
die Maisprodukte enthalten: Tortillas, Flips, Cornflakes,
Salatöl, Mayonnaise,Margarine.
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- Zutaten
(keine Kennz.pflicht):u.a. Dextrose, Glucose, Sorbit (E 420),
mod. Stärke.
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- Raps:
Seit 1998 gibt es eine europaweite Zulassung für einen Herbizid
toleranten ist beschränkt auf Import, Lagerung und Verarbeitung. Raps
der Firma AgrEvo (Markenname: Basta u. Liberty). Die
Zulassung beschränkt sich auf Import, Lagerung und Verarbeitung. In
Kanada betrug der Anteil an verändertem Raps 1997 bereits 40% der
Gesamtanbaufläche.
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- Lebensmittel
die Rapsprodukte enthalten können:
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- Rapsöl (wird meist als pflanzliches Fett oder
Öl deklariert), Margarine, Schokolade, Speiseeis, Fischkonserven,
Fettglasuren
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- Rohstoffe,
an denen noch geforscht wird/die noch nicht zugelassen sind:
- Weizen und Gerste, Sonnenblumen, Kartoffeln,
Tomaten (FlavrSavr ist in Europa nicht zugelassen), Zuckerrüben,
Reis
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- 4.
Vorteile und Risiken gentechnisch veränderter Organismen (GVO)
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- Vorteile: Resistenzeigenschaften gegen
bestimmte Herbizide spielen heute die größte Rolle auf dem Markt
der GVO , ihre Vorteile liegen darin, dass man, wenn man ihnen z.B.
ein Resistenzgen gegen ein Breitbandherbizid einbaut, durch das
Spritzen mit dem Herbizid alle Pflanzen des Feldes vernichtet, außer
der erwünschten Nutzpflanze. Laut Angabe des Agrokonzerns Monsanto
kann man so bei gleichem Ertrag 30% der normalerweise benötigten
Herbizidmenge einsparen.
- Dies sind also Vorteile für den Landwirt, er
spart Kosten durch den gesenkten
Herbizidverbrauch und außerdem Betriebskosten, da er nicht
mehr so oft und so viel spritzen muss.
- Auch für die Umwelt hat dies eindeutige
Vorteile was zum Beispiel das ohnehin schon belastete Grundwasser
betrifft.
- Weitere Vorteile bringen gentechnisch veränderte
Mikroorganismen, die vor allem in der Vitamin Produktion ein
bedeutende Rolle spielen.
- Die Effizienz der Produktion lässt sich durch
ihren Einsatz deutlich steigern,
sie brauchen z.B. weniger Energie und Rohstoffe, produzieren dadurch
weniger Abfall und liefern oft eine stabilere Produktqualität. Dies
sind sowohl Vorteile für die Umwelt, da weniger Abfälle entstehen,
als auch Vorteile für den Betrieb, da die Produktion vereinfacht
wird, und dadurch Arbeitskräfte eingespart werden können.
- Ebenfalls von Vorteil ist das Verändern der
Inhaltsstoffe von Pflanzen durch gentechnische Verfahren. Dies wird
zwar zur Zeit noch nicht praktiziert, da auch dieses Gebiet noch
nicht ausreichend erforscht wurde. Veränderte Inhaltsstoffe würden
Vorteile für die Ernährung bringen. Es wird z.B. versucht der
Zuckerrübe ein Gen aus der Artischocke einzubauen, welches sie dazu
bringt Fruktan zu produzieren, das sind sehr süße Zucker, die im
menschlichen Darm nicht abgebaut werden, und somit nicht dick
machen.
- Für die gentechnische Veränderung von
Organismen gibt es vor allem viele Vorteile wirtschaftlicher und
betriebswirtschaftlicher Art.
- Ein weiteres Beispiel wäre die Bierherstellung
mit Hilfe genmanipulierter Hefekulturen. Diese werden so verändert,
dass sie den Malzzucker hauptsächlich in Glycerin statt in Alkohol
umsetzen, mit diesem bereits vollständig entwickelten und
patentierten Verfahren könnte einfach und kostengünstig
alkoholfreies Bier hergestellt werden (Das übliche Verfahren ist äußerst
aufwendig). Angewandt wird es deshalb nicht, weil das Deutsche
Reinheitsgebot solche Veränderungen der Hefe nicht vorsieht, und außerdem
kein Interesse bei den Konsumenten besteht, solch ein Produkt zu
erwerben.
-
-
- 4.1 Tierische Produkte
-
- Wissenschaftler beschäftigen sich zwar seit
Jahren mit der Veränderung von Nutztieren in der
Nahrungsmittelproduktion, haben es aber bisher nicht geschafft,
diese Entwicklungen zur Marktreife zu bringen, was in absehbarer
Zeit auch nicht der Fall sein wird. Die Wunschziele hierbei sind:
- ·
Wachstumssteigerung
- ·
Vergrößerung der Muskelmasse
- ·
Veränderung des Fett - Fleisch Verhältnisses
- ·
Höhere Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten.
- ·
- Zur Zeit sind Genomanalysen bei Tieren ein
wichtiges Thema, es werden Genkarten von den wichtigsten Nutztieren
erstellt, um die Zucht besser beeinflussen zu können.
- Besonders interessant ist die Erforschung der
QTL (Quantitative Trait Locus).
- An diesen Orten lassen sich Gene finden, die
ein bestimmtes Merkmal ausbilden.
- Beim Schwein wurden
z.B. drei Gene zur Ausbildung des Rückenspecks gefunden.
- So kann man die Tierzüchtung verbessern und im
Endeffekt kosten sparen.
-
- Doch diese Vorteile bringen auch Risiken mit
sich, besonders deshalb, weil diese Entwicklung noch so jung ist und
wir die eventuellen Folgen für die Zukunft nicht abschätzen können.
-
-
- 4.2 Risiken der Gentechnologie :
-
- Am besten zeigen wohl die bisherigen
Erfahrungen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) welche
Risiken diese mit sich bringen, und welche nicht. Dieses Argument
verwenden sowohl Befürworter als auch Gegner der Gentechnik. Tatsächlich
fanden schon über 5000 Freisetzungen von GVO statt. Dabei fanden
aber nur in ein bis zwei Prozent ökologische Begleitforschungen
statt. Ein Problem ist, dass die Übertragung von Genen nicht
zielgenau ist, es ist also nicht klar, wo das Gen genau eingebaut
wird und was es für Folgen haben kann. Denn auch die Lage einzelner
Gene im Erbgut hat eine wichtige Rolle, was Zellfunktionen angeht.
Es könnte z.B. passieren, dass neue Stoffwechselwege entstehen,
oder alte sich verändern. Solche Pflanzen sind zwar meist nicht überlebensfähig,
es gab jedoch bereits Fälle, in denen solche Pflanzen voll lebensfähig
waren. Ein Beispiel sind Kartoffeln, denen von englischen Forschern
ein Läusegift aus dem Schneeglöckchen eingebaut wurde. Diese
wehrten nicht nur wie geplant die Läuse ab, sondern bewirkten auch
das Absterben aller männlichen und die Sterilität von 30% der
weiblichen Marienkäfer, denen die Läuse gefüttert wurden.
- Es ist möglich und auch schon vorgekommen,
dass sich GVO in der Umwelt ausbreiten und ihre Eigenschaften an
artverwandte Pflanzen weitergeben. Ob sich ein Organismus in der
Umwelt ausbreitet, hängt von der Pflanze und der Umwelt ab.
Heimische Arten, die den Klimabedingungen angepasst sind, breiten
sich wahrscheinlicher aus als Nutzpflanzen, die ursprünglich aus
einer klimatisch ganz anderen Gegend kommen (z.B. Mais in Dt.).
- Viele Faktoren bestimmen, ob es möglich ist,
dass ein Gentransfer oder eine ungewollte Vermehrung in der Umwelt
vorkommt. Entscheidend ist vor allem, ob der gewollt oder ungewollt
freigesetzte Organismus steril oder fertil ist.
- Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Übertragung
von genetisch verändertem Erbmaterial auf „konventionelle“
Organismen.
- Dies kann durch Pollenflug und Bestäubung
geschehen, durch Tiere, die Teile der Pflanze verschleppen oder
durch Bodenbakterien, die Teile des Erbguts aufnehmen und
weitergeben können.
- Ein Beispiel für die Auskreuzung mit
verwandten Arten ist der Raps.
- Er ist eine in Europa heimische Kulturpflanze,
und mit den Rübsen verwandt, da er u.a. aus ihnen gezüchtet wurde.
1996 wurden in Dänemark Auskreuzungen zwischen genetisch verändertem
Raps und zwischen Rübsen festgestellt. Bereits nach zwei
Generationen war das Gen stabil in das Erbgut der Ackerwildkräuter
eingebaut. In Kanada wurden ursprünglich herkömmliche Rapspflanzen
untersucht die Resistenzen aufwiesen, was wohl durch die Kreuzung
mit manipuliertem Raps geschah. Es könnte also vorkommen, dass
resistente Unkräuter heranwachsen, die dann nicht mehr einfach mit
einem entsprechenden Herbizid bekämpft werden können. Solche Unkräuter
könnten z.B. Unterarten der angebauten Nutzpflanze sein. In
Deutschland wurden im Rahmen einer ökologischen Begleituntersuchung
Feldversuche des Unternehmens AgrEvo durch das niedersächsische
Landesamt für Ökologie und die Biologische Bundesanstalt
Braunschweig untersucht. In dem Versuch wurden genmanipulierte
Rapspflanzen mit einem acht Meter breiten Streifen aus unverändertem
Raps umpflanzt. Noch 200 m hinter dieser Barriere wurden fertile
Rapspflanzen gefunden, die die Resistenzeigenschaften enthielten.
Problematisch ist, dass solche Übertragungen im kommerziellen Anbau
von genmanipulierten Nutzpflanzen nicht kontrolliert werden.
- So können sie sich Ausbreiten und
modifizieren, ohne das dies bemerkt wird.
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- 4.3. Antibiotikaresistenzen
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- Damit der Wissenschaftler beim genetischen Verändern
einer Pflanze erkennen kann, ob ihm der Versuch gelungen ist, muss
er sogenannte Markergene einbauen. Am häufigsten werden hierzu
Antibiotikaresistenzen eingebaut. War der Gentransfer erfolgreich,
wachsen die Pflanzen auch auf antibiotikahaltigen Nährböden.
- Doch so entsteht die Gefahr, dass diese
Resistenzen an den Menschen weitergegeben werden können, was
eventuell zur Folge hätte, dass der betroffene Mensch nicht mehr
mit bestimmten Antibiotika behandelt werden kann.
- Antibiotikaresistente Bakterien sind besonders
in Krankenhäusern ein bekanntes Problem. Dort steigt die Zahl der
antibiotikaresistenten Stämme stetig durch die ständige Verwendung
von Antibiotika.
- Die Nutzung von Antibiotikaresistenzen in der
Gentechnik widerspricht außerdem der Zielsetzung, den Einsatz von
Antibiotika zu vermindern.
- Es ist zwar nicht nachgewiesen, dass die
Aufnahme von Antibiotikaresistenzgenen im menschlichen Darm möglich
ist. Es wurde aber an Mäusen festgestellt, dass
Teile der DNA den Verdauungsvorgang überstehen können und
so ins Blut gelangen, wo sie von Körperzellen aufgenommen werden.
-
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- 4.4. Allergien:
-
- Allergien sind ein Problem, welches immer mehr
Menschen betrifft. Sie werden durch Eiweiße (Allergene) ausgelöst,
welche die Verdauungsphase überstehen, und so in den Körper
gelangen.
- In Deutschland leiden ca. zwei Prozent der
Menschen unter einer Lebensmittelallergie. Durch Produkte, die GVO
enthalten, aber nicht gekennzeichnet sind, kann für Allergiker
Essen zu Russisch Roulett werden. Besonders gilt dies für
Erdnussallergiker.
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- 5.
Folgen für die Welternährung durch Gentechnik
-
- Derzeit leben etwa sechs Milliarden Menschen
auf der Erde, in 50 Jahren soll sich diese Zahl verdoppelt haben.
D.h. für all diese Menschen muss genügend Nahrung vorhanden sein.
Nach Angaben der Welternährungsorganisation FAO sind die
Steigerungsraten der Ernteerträge aber bereits rückläufig. Zudem
verringern sich die Landwirtschaftlichen Nutzflächen ständig. Hier
könnte die Gentechnik eine Steigerung des Ernteertrags leisten. Es
könnten Pflanzen entwickelt werden, die gegen sämtliche negativen
Umwelteinflüsse resistent sind, wie zum Beispiel schädliche
Insekten jeglicher Art, oder aber auch Trockenheit oder stark
salzhaltige Böden.
- Das Problem hierbei ist einmal, dass sich Schädlinge
sehr schnell an Veränderungen anpassen und so eine resistente
Pflanze keinen Effekt mehr hat, da z.B. Insekten resistent gegen das
Gift werden, welches die Pflanze durch Manipulation produziert. Ein
weiteres Problem ist der Rückgang der Artenvielfalt durch
expandierende Ackerflächen und einheitliches Saatgut. Diese Folgen
wurden bereits in den Sechzigern im Zuge der „grünen
Revolution“ festgestellt.
- Zudem stellt sich die Frage, ob die Gentechnik
wirklich das Hungerproblem in den armen Ländern ändern wird. Denn
durch den Saatgutverkauf und die Regeln, die eingehalten werden müssen,
werden die Bauern in den Ländern der dritten Welt abhängig von
Saatgutkonzernen. Schon heute werden die größten Teile der
Welternte an die reichen Industrieländer verkauft, da das Geld benötigt
wird. Kommt nun noch die Gentechnik hinzu, werden diese Länder völlig
von den westlichen Industriestaaten diktiert. Länder der dritten
Welt sind beliebte Ziele für Freisetzungsversuche und Anbau
genmanipulierter Pflanzen, denn der Wissenstand der Menschen dort
ist nicht so hoch wie in den Industriestaaten, und es finden auch
kaum Kontrollen statt. Im Gegenteil, die Regierungen sind den großen
Konzernen sogar dankbar, wenn sie ihre Produktion in ihr Land
verlegen.
- Bevor also keine Veränderung im (Ess)verhalten
der Industriestaaten stattfindet, kann auch die Gentechnik das
Hungerproblem nicht lösen.
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-
- 6.
Europäisches Recht
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- Die im Mai 1997 in Kraft getretene Novel-Food-Verordnung, regelte die Kennzeichnungspflicht für
Lebensmittel, die gentechnisch manipulierte Produkte enthalten. Dies
garantiert jedoch keinesfalls, dass Produkte, die dies enthalten,
automatisch gekennzeichnet werden müssen. Tatsächlich müssen nämlich
nur ca. 10% der Produkte, die GVO enthalten, gekennzeichnet werden.
- Dies liegt daran, dass Zusatzstoffe wie z.B.
Aromen oder Emulgatoren generell nicht der Kennzeichnungspflicht
unterliegen.
- Zudem müssen Lebensmittel, die aus GVO
hergestellt wurden, lediglich der Europäischen Kommission gemeldet
werden, wenn sie „nach den verfügbaren und allgemein
anerkannten wissenschaftlichen Befunden oder aufgrund einer
Stellungnahme einer nationalen Behörde hinsichtlich ihrer
Zusammensetzung, ihres Stoffwechsels, ihres Verwendungszwecks und
ihres Gehalts an unerwünschten Stoffen den bestehenden
Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten im wesentlichen gleichwertig
sind.“ Unter dieses Zulassungsverfahren fallen fast alle(
80-90%) Lebensmittel. Diese müssen der Kommission also gemeldet
werden, diese kann sich aufgrund fehlender Kapazitäten jedoch nur
auf die vom Hersteller gemachten Angaben verlassen.
- Dadurch kommen viele Lebensmittel durch bloße
Meldung in den Verkehr, ohne geprüft worden zu sein. Außerdem
lassen sich die meisten GVO in Lebensmitteln nur noch äußerst
schwierig oder gar nicht mehr nachweisen, da sie durch die
Verarbeitungs- und Produktionsverfahren „unkenntlich“ gemacht
werden. Z.B. beim Ölpressen.
- Eine „richtige“ Anmeldung von
Lebensmitteln, die GVO enthalten, ist erforderlich, wenn „ die
primäre Molekularstruktur des Produktes durch Verwendung
gentechnischer Methoden
absichtlich verändert wurde.“ Diese Anmeldung kann in einem
beliebigen EU Mitgliedsstaat stattfinden. Die Behörde hat dann drei
Monate Zeit, über die Zulassung des Lebensmittels zu entscheiden,
einen Kennzeichnungsvorschlag auszuarbeiten, oder den Antrag an den
Ständigen Lebensmittelausschuß der Kommission weiterzugeben. Die
übrigen Mitliedsstaaten und die Kommission haben nun Zeit binnen 60
Tagen „einen begründeten Einwand“ gegen die Zulassung zu
erheben.
- Da die Novel-Food-Verordnung
in den meisten Fällen ungeregelt lässt, ob ein Produkt
gekennzeichnet werden muss oder nicht, wurde die Mais-Soja-Kennzeichnungsverordung
erlassen. Diese sieht vor, dass Produkte, die aus diesen Pflanzen
bestehen, gekennzeichnet werden müssen, wenn „sich in ihnen
Proteine oder Erbsubstanz nachweisen lassen, die von der
gentechnischen Manipulation herrühren.“ Doch auch unter diese
Verordnung fallen keine Lebensmittelzusatzstoffe. D.h. auch hier müssen
die meisten Produkte, die GVO aus Mais oder Soja hergestellt wurden,
nicht gekennzeichnet werden müssen.
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-
- 7.
Allgemeine Haltung gegenüber gentechnisch veränderter Lebensmittel
und die Einstellung der Konzerne
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- Europaweit sind 59% der Bürger negativ gegenüber
gentechnisch manipulierten Lebensmittel eingestellt, 22% sind dafür
und 19% enthalten sich. Die Konzerne zeigen keine einheitliche
Einstellung. So bejaht z.B. Nestle eindeutig die Gentechnik, obwohl
ihr Erdnussriegel „Butterfinger“ wegen der Boykotthaltung der
Konsumenten wieder vom Markt genommen werden musste. Nestle sieht in
der Gentechnik die Zukunft der menschlichen Ernährung.
- Novartis hingegen hat sich am 3.8.2000
offiziell von gentechnisch manipulierten Lebensmitteln
verabschiedet. Die Konzernabteilung möchte „alle Maßnahmen
ergreifen, um weltweit die Verwendung dieser Produkte zu
vermeiden.“ D.h. die von Novartis vertriebenen Lebensmittel
sind gentechnikfrei. Dazu gehören u.a. bekannte Marken wie Wasa,
Isostar und Ovomaltine, diese wurden seit dem 30.6. 2000 garantiert
ohne gentechnisch veränderte Pflanzen hergestellt.
- Trotzdem vertreibt Novartis nach wie vor den
gentechnisch veränderten Bt-Mais. (s. Vor- und Nachteile GVO). Außerdem
enthalten einige Pflanzen Antibiotikaresistenzen. Da Novartis auch
Medikamente vertreibt, gerät der Konzern so in einen Konflikt. Um
diesen Konflikt zu lösen, gliederte Novartis die eigenständige
Landwirtschaftsabteilung Syngenta aus. So konnte sich Novartis der
ungeliebten Agrosparte entledigen.
-
-
- 8. Schluss
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- Gentechnisch veränderte Pflanzen haben viele
Vorteile, sie bergen jedoch auch viele Risiken. Der Verbraucher
sollte jedoch immer wissen, was er konsumiert.
- Denn letztendlich bestimmt er, ob gentechnisch
veränderte Lebensmittel auf dem Markt eine Chance haben oder nicht.
Wird er jedoch noch nicht einmal darüber informiert, hat er
keinerlei Entscheidungsfreiheit mehr.
- Diese Freiheit sollte aber stets gegeben sein.
- Es stellt sich die Frage, wie weit der Mensch
in die Schöpfung eingreifen darf und wo die Grenzen sind. Ist es
wirklich nötig, dass wir ständig Leistungen und Erträge steigern
müssen? Meiner Meinung nach sollten die Pflanzen, bevor sie auf den
Markt kommen, Prüfungsverfahren durchlaufen, die wirklich bestätigen
können, dass diese sicher sind. Ist dies nicht der Fall, dürften
solche Pflanzen nicht vermarktet werden. Außerdem sollten alle
Produkte, die GVO enthalten, entsprechend gekennzeichnet sein. Die
aktuelle BSE-Krise ist ein Beispiel für übertriebene
Leistungssteigerung, die aus der Kontrolle geriet.
-
-
- QUELLENANGABEN
-
-
- www.greenpeace.de
- www.europaparlament.de
- www.bio-scope.com
- www.fh-flensburg.de
- www.inform_24.de
- www.novartis.de
- www.monsanto.com
- www.nestle.de
- www.asta05.asta.uni-sb.de
- www.gentechnik.gv.at
- www.netlink.de
- www.biotechbasics.com
- www.geneticdiner.de
-
- Der
Spiegel 5/2001
-
- Verbraucherschutzrecht,
Günther
Borchert, Verlag C.H. Beck
-
- Natura
12/13 Klett Verlag (Biologiebuch)
-
- Nahrungsketten-
Risiken durch Krankheiterreger, Produkte der Gentechnologie und
Zusatzstoffe?, Abhandlungen der Dt. Akademie der Naturforscher
Leopoldina, J.A. Barth Verlag
|
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