Geschichte der deutschen Farben
Deutsche
Farben, die Nationalfarben des Dt.
Reiches und der ihm nachfolgenden Staaten. Das alte Reich vor 1806 konnte keine
Nationalfarben entwickeln, da die Voraussetzung der Staatseinheit fehlte. Als
kaiserl. Farben galten Schwarz-Gelb, die mit der Kaiserwürde in Österreich bis
1918 weiterbestanden. Die Geschichte der d. F. ist aufs engste mit der
Geschichte der dt. Einigung, ihrer Krisen und Höhepunkte verknüpft.
Entstehung: Durch T. KÖRNER war die schwarze Uniform der Lützower
Jäger volkstümlich geworden, die aus umgefärbten, mit roten Vorstößen und
goldenen Knöpfen besetzten Zivilröcken bestand. Nach den Befreiungskriegen
trugen die Burschenschaften, in denen sich v.a. in Jena viele Lützower
befanden, ihre Waffenröcke als Bundeskleidung weiter: daraus entstanden ihre
Bundesfarben, Rot und Schwarz mit
Gold durchwirkt, ebenso ihre Fahne. Entgegen der
verbreiteten Tendenz, die preuß. Farben Marschall BLÜCHFRS (Schwarz-Weiß) zu
wählen, setzte die Jenaische Burschenschaft beim Wartburgfest 1817 ihre eigene
Tracht und Farbe durch. Nach den Karlsbader Beschlüssen wurde daraus durch das
Lied >Wir hatten gebauet ein stattliches Haus( von AUGUST DANIEL VON BINZER
(* 1793, gest. 1868) die Reihenfolge schwarz-rot-gold: beim Harnbacher Fest
(1832) zweifelte niemand mehr daran, daß dies die d. F. seien. Der Bundestag in
Frankfurt am Main verbot das Tragen aller Kokarden in anderen als den Farben
der Bundesstaaten, erklärte aber 1848 die schwarzrotgoldenen Farben als das
(angebliche) alte Reichspanier zu Bundesfarben; die Nationalversammlung
beschloß sogar ein Flaggengesetz. Die Begeisterung verebbte, mit der bes. im
März und Sommer 1848 alle Truppen der Bundesfürsten und Freien Städte die
schwarzrotgoldene Kokarde angelegt hatten: 1852 wurde diese wieder abgelegt,
doch lebte die >Trikolore< im Volksbewußtsein als d. F. weiter.
Der Norddt.
Bund wurde durch eine neue,
aus den Farben Preußens (Schwarz-Weiß) und der Hansestädte (Weiß und Rot)
abgeleitete Trikolore Schwarz-Weiß-Rot
versinnbildlicht, die im Krieg 1870-71 auf das Dt. Reich übertragen wurde.
Diese Farben wurden 1892 zur Nationalflagge erklärt und 1897 als zweite Kokarde
von den Truppen aller Bundeskontingente angelegt. In Österreich-Ungarn
betrachteten die Deutschen weiter Schwarz-Rot-Gold als deutsche Farben.
Weimarer
Republik: Noch im
Nov. 1918 wurde Schwarz-Rot-Gold zum SyImbol der Republik. Die Weimarer
Nationalversammlung fand sich nach heftigem Flaggenstreit zu einem politisch
folgenschweren Kompromiß zugunsten der Gegner der Republik bereit: Die Reichs-
und Nationalfarben der Republik sollten Schwarz-Rot-Gold sein, die
Handelsflagge aber Schwarz-Weiß-Rot mit den Reichsfarben in der Oberecke (1. 1.
1922 - 12. 3. 1933).
Der
Nationalsozialismus verwendete
die schwarzweißrote Flagge 1933-35, danach wurden Schwarz-Weiß-Rot nur noch als
Reichsfarben (für Kokarden, Schlagbäume, Schilderhäuser u.a.) verwendet: die
Hakenkreuzflagge wurde zur alleinigen Nationalflagge.
Nach 1945 zeigten versch. Behörden schwarzrotgoldene
Farben (z. B. die Kokarden der Polizei), die als Symbol dt. Staatlichkeit
wieder verboten wurden. Auf dt. Schiffen diente die Signalflagge C (>
Stander) als Flaggenersatz. Die Liberal-Demokrat. Partei Deutschlands (LDPD) in
der Sowjet. Besatzungszone führte längere Zeit Schwarz-Rot-Gold, bis der Dt.
Volksrat 1948 diese Farben als die alten d. F. bezeichnete: von da an sind sie
auch in der späteren Dt. Dem. Rep. und seit der Gründung der Bundesrep. Dtl. auch in dieser in GeltungDie Länder Rheinland-Pfalz und
Niedersachsen (sowie das bis 1952 bestehende Land Württemberg-Baden), außerdem
das Saarland (1957), wählten die d. F. auch zu Landesfarben.
VALENTIN u.
0. NELBECKER: Die D. F. (1929); P.WENTZCKE: Die D. F. Ihre Entwicklung u.
Deutung sowie ihre Stellung in der dt. Gesch. (Neuausg. 1955); H. HATTENHAUER:
Dt. Nationalsymbole (1984).